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ArbG Bamberg, 15.09.2022 - 1 Ca 183/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Kündigung, Ärztliche Bescheinigung, Vorlage der Bescheinigung, Unrichtige Bescheinigung, Beteiligung des Personalrats, ...
- rewis.io
Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Kündigung, Ärztliche Bescheinigung, Vorlage der Bescheinigung, Unrichtige Bescheinigung, Beteiligung des Personalrats, ...
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 15.09.2022 - 1 Ca 183/22
- LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus ArbG Bamberg, 15.09.2022 - 1 Ca 183/22
Eine solche ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst seren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG NJW 2019, S. 1161).
- LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 15.09.2022, Az.: 1 Ca 183/22, abgeändert.Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 15.09.2022 (1 Ca 183/22) wird abgeändert.